
Ein kriminologisches Gutachten von Prof. Dr. Roland Hefendehl vom renommierten Institut für Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau bestätigt unsere Kritik an der nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks: der Senat konnte durch die vorgelegten Zahlen weder hinreichend belegen, dass der Görli ein kriminalitätsbelasteter Ort ist, noch dass es dort zu einer gesteigerten Kriminalitätsbelastung in der Nacht kommt. Dass die vom Senat dem Gericht zur Verfügung gestellten Zahlen zahlreiche Ungenauigkeiten und Widersprüche aufweisen sowie unzureichend sind, überrascht uns nicht. Die Kriminalitätsbelastung ist in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen und kann eigentlich nur mit faulen Tricks als Schließungsgrund angeführt werden. Zudem verfolgt eine Maßnahme, die Kriminalität nicht beseitigt, sondern nur räumlich verschiebt, keinen rechtlich legitimen Zweck. Wir sehen deshalb der anstehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts optimistisch entgegen und hoffen, dass schnellstmöglich der Görli wieder rund um die Uhr geöffnet sein wird.
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