
Verwaltungsgericht stoppt Görli-Schließung: Schwere Niederlage für den Berliner Senat.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die aufschiebende Wirkung der Klage von fünf Anwohnenden gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks wiederhergestellt. Der Beschluss bedeutet, dass die Schließung des Parks vorerst nicht vollzogen werden darf.
Das ist eine Klatsche für den Senat!
Das Gericht macht deutlich, dass der Senat den Bezirk zu einer Maßnahme angewiesen hat, die damals offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre. Statt rechtsstaatlich zu handeln, wurde versucht, politische Symbolpolitik mit aller Macht durchzusetzen.Das Verwaltungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Senatsverwaltung den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bereits im Frühjahr 2024 zur Umsetzung einer nächtlichen Schließung angewiesen hatte, obwohl die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage damals noch gar nicht existierte. Die spätere Änderung des Grünanlagengesetzes könne diesen Fehler nicht ausbügeln.Das Bündnis sieht sich zugleich durch die inhaltliche Kritik an der Schließung bestätigt. Zwar musste das Gericht über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Schließungsregelung nicht abschließend entscheiden. Dennoch sprechen aus Sicht des Bündnisses weiterhin gewichtige Gründe gegen die Maßnahme.
Der Beschluss beruht auf einem formellen Fehler des Senats. Zugleich spricht viel dafür, dass die Schließung auch nach der neuen Rechtslage rechtswidrig ist. Die Maßnahme ist insbesondere unverhältnismäßig. Niemand bestreitet, dass es Konflikte im und um den Görlitzer Park gibt. Eine nächtliche Schließung löst diese Probleme aber nicht, sondernverlagert sie lediglich in die umliegenden Straßen und Kieze. Der Senat sollte deshalb gar nicht erst versuchen, das Verfahren neu aufzusetzen.Der Beschluss entfaltet sofortige Wirkung. Der Görlitzer Park muss daher bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache oder bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren geöffnet bleiben.
Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!








